Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgendem AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Grit Kärst (im nachfolgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber. Besitzt der Auftraggeber eigene AGB so wird eine entsprechende Regelung bei Vertragsabschluss vereinbart.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftragnehmer die zugesendeten Vertragsunterlagen unterschrieben an den Auftragnehmer zurücksendet. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens des Auftragnehmers sind verbindlich für die Dauer von 30 Tage seit Aussendung des Angebotes.

Alle Preisangaben im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.speedy-computerservice.de) sind unverbindlich. Nach Anfrage des Kunden über das online-Formular, wird dem Kunden ein verbindliches Angebot und die Vertragsunterlagen zugesandt. Die Beauftragung erfolgt durch Rücksendung des unterschriebenen Vertrages.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche schriftlich (email oder Brief) abzulehnen. Geschieht dies nicht ist der Vertrag zustande gekommen.

 

3. Dienstleistungen

Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Der Auftragnehmer behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt und beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält ohne vorher dem Auftragnehmer darüber zu informieren. In diesem Fall ist Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

 

3.1 Installationsarbeiten

Die PC-Installation wird vom Auftragnehmer sofern möglich am Ort des Auftraggebers erbracht. Voraussetzung für die Arbeiten ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der notwendigen Software. 

Sind zusätzliche Arbeiten notwendig, die nicht vorhergesehen waren (z.B. Virenentfernung, Systemaufrüstung, zusätzliche Verkabelungen oder Installationen usw.), so werden diese Arbeiten und Aufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt.  

Hiervon ausgenommen ist das das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch den Auftragnehmer.

 

3.2 Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Reparatur oder Wartung wird am Ort des Auftraggebers oder in den Firmenräumen des  Auftragnehmers erbracht. Für die Leistungen des Auftragnehmers sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

-   der Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
-   die notewendige Hardware nicht mehr zu beschaffen ist;
-   der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder das    zu reparierende Gerät nicht verfügbar war

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die auf  vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigungen oder Verlust der zu reparierenden Hardware, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruhen.

 

3.3 Datenverlust

Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Auftragnehmer keine Haftung.

 

3.4 Beratung und Schulung

Auf Wunsch des Kunden werden Schulungen und Einweisungen zu der installierten Software und Hardware angeboten. Eine kurze Einweisung (ca 15 min) nach der Installation einer Software sind grundsätzlich kostenlos.

Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet vor einer Beratung umfassend Auskunft über sein System und seine neuen Anforderungen/Wünsche zu erteilen; anderenfalls erlischt der Ersatzanspruch.

Kann eine beauftragte Schulung zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, so muss ein Ersatztermin vereinbart werden. Wird kein Ersatztermin vereinbart oder erfolgt ein Rücktritt vor oder während einer Schulung so wird die Schulung zu 50% abgerechnet.

 

3.5 Lieferung von Waren

Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Auftragnehmer seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht.

Liefert der Auftragnehmer Hardware oder Software zum Testen aus oder als vorübergehende Ersatzleihgabe, so ist der Kunde für die sachgemäße Benutzung verantwortlich und muss bei Schäden haften^.

 

3.4. Erstellung und Betreuung von Webseiten

 

3.4.1 Pflichten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine fertige Website zu entwickeln.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Website auf Internet Explorer 5 und eine Bildschirmauflösung von 1024 * 768 Pixel - oder nach Absprache- zu optimieren.

3.4.2 Datenhaltung und Kosten
Die Webseite wird bei einem externen Domänendienst angemeldet. Für die Datensicherheit und Domänenerreichbarkeit gelten die AGB des Domänendiensts. Die daraus resultierenden Zusatzkosten muss der Auftraggeber gesondert zahlen.

 

3.4.3 Domänenbesitz
Die Domäne geht vollständig in den Besitz des Auftraggebers über. Bei der Domänen-Anmeldung werden die Daten des Auftraggebers eingetragen, wodurch er automatisch als Admin-C eingetragen wird. Der Auftraggeber ist verantwortlich, daß die Kosten für die Freischaltung rechtzeitig überwiesen werden, damit die Domäne freigeschaltet wird.

 

3.4.4 Fertigstellung
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Nach Fertigstellung der ersten Version wird die Webseite mit dem Auftraggeber besprochen. Danach wird die Endversion erstellt. Dem Auftraggeber werden die kompletten Dateien auf einer CD übergeben.
Mit der Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigt der Auftraggeber, daß die Arbeiten vollständig und korrekt beendet wurden.

3.4.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Inhalte für die einzelnen Webseiten zur Verfügung. Dies kann in der Rohform geschehen. Eine Formatierung der Daten kann dann mit Absprache durch den Auftragnehmer geschehen. Für die Inhalte der Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen ob die Inhalte für die Website eignet sind.

3.4.6 Haftung
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer von jeglicher Haftung für den Inhalt der Webseiten frei. Der Auftraggeber muss selber sicherstellen, daß er mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter, sowie geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt.

Für den Inhalt der Seiten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht zur inhaltlichen oder rechtlichen Prüfung der Seiten des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt der Internetseiten des Auftraggebers. Sollten Dritte wegen möglicher Rechtsverstöße Schadenersatz fordern oder Anwaltskosten entstehen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und die entstehenden Kosten selbst zu tragen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

 

3.5 Supportverträge

Es gibt die Möglichkeit Supportverträge abzuschließen. Diese gelten für 1 Jahr. Hierbei zahlt Auftraggeber zahl eine monatliche Gebühr und der Auftragnehmer verpflichtet sich im Gegenzug ohne Anfallen von weiteren Kosten sämtliche Reparaturen oder Installationen durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für eventuell neue Hardware oder Software. Diese werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1 Jahr.

 

3.6. Preise

Der Auftragnehmer hält sich 30 Tage an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail). 

Die Erstellung eines Angebots erfolgt kostenlos.

 

4. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Änderungen von geschäftsabwicklungsrelevanten Daten, vorallem Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Unterlässt der Auftraggeber diese Informationsmitteilung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereits entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten usw.) zu erstatten, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

 

5. Zahlungspflichten

Zahlungen an den Auftragnehmer sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme fällig.

 

6. Gewährleistung und Haftung für PC Support

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Der Auftraggeber ist beim Fehlschlagen der Nachbesserung zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Prüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

Der Auftragnehmer haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Auftraggeber eintreten, nur insoweit, als das sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Auftragnehmer zurückzuführen sind.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

Beim Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzuholen.

 

9. Schutzrechte

Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er die Daten, Hardware und Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzbestimmungen. Es werden keine Daten, die auf dem Rechner des Auftraggebers gespeichert sind kopiert, selbstgenutzt oder an Dritte weitergeben, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung gibt.

 

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Braunschweig,  den 10.05.2005